AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2023
1. Vertragsabschluss
Mit Durchführung der nachfolgenden Schritte zum Vertragsabschluss (vgl. Schritt 1-7), schließt der Nutzer einen Mitgliedschaftsvertrag mit der Spartacus Invest GmbH & Co. KG ab.
1.1 Wahl des gewünschten Vertragspaketes
1.2 Wahl der gewünschten Laufzeit der Mitgliedschaft
1.3 Angabe der Personen- und Bankdaten
1.4 Wahl der gewünschten Zusatzleistungen, sofern gewünscht
1.5 Bestätigung der Kenntnisnahme über AGB, Datenschutz- und Widerrufsbelehrung
1.6 Vertragsabschluß mit Button „JETZT MITGLIED WERDEN“
1.7 Download der Mitgliedschaft als PDF
2. Transponder
Mit dem Transponder erhält jedes Mitglied freien Zutritt zum spartacusfitness GESUNDHEITSZENTRUM. Der Transponder ist nicht übertragbar. Bei jedem Verstoß bzw. missbräuchlichen Gebrauch durch Dritte erfolgt eine polizeiliche Anzeige und eine Strafzahlung von 200€ zulasten des Mitgliedes. Der Verlust des Transponders ist der Clubleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung, hat das Mitglied die tatsächlichen Kosten in Höhe von 40 €/Transponder zu tragen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Hausordnung
Den Weisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Unsere Hausordnung ist in der aktuellen Fassung in unserem Studio einsehbar.
4. Clubnutzung/Servicepauschale
Das Mitglied schließt eine Mitgliedschaft für die Nutzung ausgewählter Leistungen unseres Studios ab. Die Nutzung von Zusatzmodulen wie Solarien, Verzehr, Personal Training, Gesundheitsanalyse, Milonzirkel, Massagen, u.a. sind gesondert kostenpflichtig und können mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Der vor Ort bereitgestellte Betreuungsservice z.B in Form unserer qualifizierten Trainer sowie unseres ausgebildetes Kundenbetreuungspersonals in Bezug auf Mitgliedschaftsfragen werden durch die halbjährlich (alle 24 Wochen) anfallende Servicepauschale ebenso abgegolten, wie die regelmäßige Überprüfung des Trainingsplanes durch unsere Trainer oder die gebührenfreien Parkplätze.
5. Datenschutzklausel und Videoüberwachung
Personenbezogene Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer, E-Mail und ein Foto des Mitglieds. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.
Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt.
Die erhobenen Daten werden lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Die Videoüberwachung in unserem Studio dient der allgemeinen Sicherheit auf der Trainingsfläche und Loungebereich. Die Aufnahmen werden ohne Einwilligung des Mitglieds nicht an Dritte weitergegeben. Eine Übersicht sowie ein Hinweis, welcher Bereich videoüberwacht wird befindet sich im Studio. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die easySolution GmbH, Moosheide 120 in D-47877 Willich. Der Datenschutzbeauftragte ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: info@spartacus-fitness-nottuln.de
6. Besondere Einwilligung
Mit Vertragsabschluss erteilt das Mitglied folgende Einwilligungen:
a) Das Mitglied willigt ein, dass ihm per E-Mail/Telefon/Fax/SMS/Whatsapp* Newsletter, Informationen und weitere Angebote des Studios zum Zwecke der Werbung und zur Information über das Studio (Kursausfälle, Terminerinnerungen etc.) übersendet werden.
b) Das Mitglied willigt ein, dass seine Gesundheits- und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung und Erstellung eines Ernährungsplanes verarbeitet werden.
Das Mitglied hat das Recht, seine o.g. Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das Mitglied kann den Widerruf entweder postalisch an das spartacusfitness GESUNDHEITSZENTRUM unter der Adresse Rudolf-Harbig Straße 22, 48301 Nottuln oder per E-Mail unter info@spartacus-fitness-nottuln.de übermitteln.
7. Haftung für Schäden des Mitgliedes
Wir haften nicht für Sach- und Personenschäden, auch nicht für Diebstahl, die durch eigenes Verschulden des Mitglieds oder durch Dritte entstehen. Umkleidespinde sind ausschließlich während des Trainings zu nutzen. Wir sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, missbräuchlich verwendete Umkleidespinde auf Kosten des Mitgliedes zu öffnen und zu räumen. Für die Öffnung der Spinde fallen Kosten in Höhe von 80 € an, die vom Mitglied zu tragen sind. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Mitgliedsbeitrag, Bankeinzug, Servicepauschale, Beitragsanpassung
Der Mitgliedsbeitrag wird im regelmäßigen, vier Wochenrhythmus im voraus zuzüglich der im jeweils zugebuchten Zusatzleistungen fällig. Die Aufnahmegebühr, die als Abgeltung für Trainingshandtuch, T-Shirt und Trinkflasche sowie Transponder und die Datenerfassung durch externe Dienstleister erhoben wird, ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Servicepauschale fällt erstmalig nach 24-Wochen rückwirkend an. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Falls das Lastschriftverfahren vom Mitglied abgelehnt wird, fällt eine Aufwandsentschädigung für die manuelle Nachbearbeitung zu jedem vierwöchigen Zahlungstermin in Höhe der tatsächlichen Kosten von 12 Euro an. Das Mitglied hat das Recht, niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Mitgliedschaftsvertrag ersetzt die separate Rechnungsstellung. Sofern es zu einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift kommt, gehen die daraus resultierenden Kosten des Mitgliedes. Das Studio ist in diesem Fall nicht verpflichtet, weitere Beiträge per Bankeinzug einzuziehen. Gleiches gilt bei einem durch das Mitglied zu verantwortenden kaufmännischen Mahnverfahren, deren tatsächliche Kosten dem säumigen Mitglied belastet werden.
Im Falle einer Kündigung wird, die alle 24-Wochen anfallende Servicepauschale gem. Ziff. 4 anteilig berechnet.
Nach Ablauf der Vertragsgrundlaufzeit kann der 4-Wochenbeitrag jährlich (52 Wochen) um einen Inflationsausgleich von 1,50 € zzgl. Umsatzsteuer erhöht werden. Das Mitglied kann sich dabei nicht auf ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung berufen. Auch im Falle eins unvorhergesehenen Ereignisses mit vorübergehender Betriebsschließung von mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung, wie z.B. bei besonderen Wettereignissen (Starkregen, Schneestürme), Rohr-, Dachbruch, Feuer oder einer En-, Epi-, oder Pandemie kommt es zu einer kostenfreien Ruhezeit, die an die Vertragslaufzeit angehängt wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht aufgrund eines solchen Ereignisses nicht.
9. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages (Nachweise)
9.1 Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages wird für Studenten, Schüler und Auszubildende bis zum 30. Geburtstag eingeräumt (Rubin bzw. Young & Fit Mitgliedschaft). Der Berechtigungsnachweis in Form einer Immatrikulationsbescheinigung, eines Schülerausweises oder Ausbildungsvertrages muss bei Vertragsabschluss vorliegen. Eine aktuelle Folgebescheinigung ist unaufgefordert, spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen.
9.2 Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises (Beschäftigungsnachweis) über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewähren wir eine Firmenfitness Mitgliedschaft, zu den mit dem Arbeitgeber des Mitglieds vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Eine Firmenfitness Mitgliedschaft wird jeweils für ein Jahr (52 Wochen) gewährt und nur dann verlängert, sofern die Firmenfitness Vereinbarung mit dem Kooperationspartner weiterhin besteht und das Mitglied mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Nachweises erneut ein gültiger Berechtigungsnachweis vorgelegt wird.
9.3 Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, entfällt die Ermäßigung und es wird auf eine Mitgliedschaft ohne Nachweis und somit ohne Nachlass umgestellt. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag, wenn der Nachweis mindestens 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages vorgelegt wurde, anderenfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag.
10. Verträge mit festen Laufzeiten
Verträge mit festen Laufzeiten – bis maximal 2 Jahre (104 Wochen) - werden für diese bestimmten Laufzeiten – Grundlaufzeit – geschlossen. Wird ein solcher Zeitvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf der Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Mitglieder, die nach Ablauf der ersten Grundlaufzeit weiterhin das Spartacus Fitness Gesundheitszentrum nutzen möchten, erhalten als Bestandsmitglieder das Angebot für eine neue Mitgliedschaft zu bisherigen Tarifen, wahlweise mit einer Grundlaufzeit für 1 Jahr (52 Wochen) oder 2 Jahre (104 Wochen).
Verträge mit einer alle 4 Wochen kündbaren Laufzeit können mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der 4-Wochen Laufzeit gekündigt werden und haben demnach eine Mindestlaufzeit von bis zu 8 Wochen. Verträge mit festen Laufzeiten können
während dieser Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung. Es gelten insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen.
11. Young & Fit-Mitgliedschaften
Personen zwischen 14-18 Jahren kann die Mitgliedschaft nur gewährt werden, wenn ein Erziehungsberechtigter der Mitgliedschaft schriftlich zustimmt. Mit dem 18. Geburtstag wird die Young & Fit-Mitgliedschaft auf eine individuell zu vereinbarende Mitgliedschaft umgestellt, sofern kein Nachweis gem. Ziff. 9 vorliegt. Die Young & Fit-Mitgliedschaft kann jederzeit (keine Grundlaufzeit) mit einer Frist von 12 Wochen gekündigt werden.
12. Ruhen des Vertrages und Pausen
Es besteht die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12€, einmal im Jahr eine 4- oder 8-wöchige Pause zu beantragen, die dann am Ende der Laufzeit hinten an den Vertrag angehängt wird. Ebenso räumen wir nach unverzüglicher - bis zu maximal 14 Tage nach Ausstellung - Vorlage eines ärztlichen Attestes über eine Sportunfähigkeit von mindestens 12 Wochen, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine Pause, ebenfalls mit einer Bearbeitungsgebühr von 12€ von maximal drei 4-Wochen-Zeiträumen jeweils zum Zahllauf ein.
Während dieser Pause ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es können nur volle 4-Wochen als Pause gewährt werden. Rückwirkend ist keine Pausenregelung möglich. Die Anzahl der 4-Wochen-Pausen wird an die beitragspflichtige Vertragslaufzeit angehängt. Während der Pause ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Pausen sind nur bei ungekündigten Verträgen möglich. Ein Rücktritt von der Pause ist durch Nutzung des Transponders oder durch schriftliche Aufhebungsmitteilung jederzeit möglich.
13. Terminmalus
Erscheint das Mitglied nicht zu einem vereinbarten Termin (z.B. Trainer- oder CS-Termin) und sagt nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, fallen Kosten in Höhe von 10€ an, die vom Mitglied zu erbringen sind. Dieses gilt für alle Termine, ausgeschlossen davon sind Termine zur Gruppenkursteilnahme. Falls Gruppenkurstermine nicht wahrgenommen werden, kann das Mitglied bei der nächsten Gruppenkursteilnahme gesperrt werden.
Spartacus Fitness Gesundheitszentrum Nottuln
Spartacus Invest GmbH & Co. KG
Rudolf Harbig Str. 22
48301 Nottuln
Geschäftsführer: Dr. Lars Schneider
Sitz und Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau
HRB:724116